Eine Verstopfung im Mehrfamilienhaus ist komplizierter als in einem Einfamilienhaus: Es ist nicht immer klar, wer verantwortlich ist und welche Leitungen betroffen sind. In Bielefelder Mehrfamilienhäusern gilt: Zunächst prüfen, ob nur die eigene Wohnung oder mehrere Parteien betroffen sind.
Eigene Wohnung oder gemeinsame Leitung?
Das ist die entscheidende erste Frage:
- Nur bei Ihnen verstopft: Die Verstopfung liegt wahrscheinlich in der Wohnungsleitung. Sie als Mieter oder der Vermieter ist zuständig - je nach Mietvertrag.
- Mehrere Wohnungen betroffen: Die Verstopfung sitzt in der gemeinsamen Steigleitung oder dem Hauptrohr. Das ist Sache des Vermieters oder der Hausverwaltung.
Was Mieter in Bielefeld selbst tun können
- Nachbarn befragen: Sind auch andere Wohnungen betroffen?
- Vermieter oder Hausverwaltung sofort informieren (schriftlich, per E-Mail mit Datum).
- Bei eigener Wohnungsleitung: Saugglocke oder Natron-Essig-Methode versuchen.
- Kein chemischer Rohrreiniger in Häusern mit Gusseisen-Abwasserrohren - diese können beschädigt werden.
Wer trägt die Kosten?
Bei einer Verstopfung in der Gemeinschaftsleitung liegt die Pflicht zur Behebung beim Vermieter. Kosten entstehen ca. ab 150 Euro aufwärts, je nach Tiefe und Aufwand. Verursacht ein Mieter die Verstopfung nachweislich selbst (z.B. durch das Spülen von Feuchttüchern), kann der Vermieter die Kosten weiterberechnen. Die genauen Regelungen variieren je nach Mietvertrag.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter in Bielefeld einen Rohrreiniger selbst bezahlen?
Das hängt davon ab, ob die Verstopfung in der Wohnungsleitung oder der Gemeinschaftsleitung liegt und ob eine selbstverschuldete Ursache vorliegt. Im Zweifelsfall erst den Vermieter informieren, bevor Sie selbst einen Betrieb beauftragen.
Wie schnell muss der Vermieter reagieren?
Bei einer schwerwiegenden Verstopfung, die die Nutzung von Bad oder Küche verhindert, handelt es sich um einen Notfall. Der Vermieter muss unverzüglich reagieren. Ist er nicht erreichbar, können Mieter in dringenden Fällen selbst handeln und die Kosten geltend machen.
Darf ich einen Rohrreinigungsbetrieb in Bielefeld selbst beauftragen?
In Notfällen dürfen Mieter selbst einen Betrieb beauftragen und die Kosten beim Vermieter einfordern. Halten Sie den Schriftverkehr und Belege sorgfältig fest, um Ihren Anspruch belegen zu können.